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Überblick

Der Forschungskreis Alchemie e.V. besteht seit dem 20. Februar 1994 mit Sitz in Helsa bei Kassel. Wegen der weiten räumlichen Zerstreuung der aktuell 174 Mitglieder (Ende 2006) könnte man ihn eher als Forschungsnetz bezeichnen.Verschiedene Aktivitäten, die bis zu diesem Zeitpunkt privat organisiert wurden, haben seitdem ein gemeinsames Dach gefunden.

Die Ziele des Vereins sind:

- Erforschung und Förderung von Alchemie und Spagyrik;

- Aufarbeitung ihrer Grundlagen in ganzheitlicher Sichtweise, insbesondere aus den Bereichen Geschichte, Philoso­phie, Psychologie, Laborpraxis und Heilkunde;

- selbstlose Verbreitung dieses Wissens und die Vernetzung von verschiedenen Arbeitsgruppen.

Der Forschungskreis Alchemie e.V. ist bei der Verfolgung dieser Ziele in keiner Weise weltanschaulich, politisch oder konfessionell gebunden. Grund­prinzip ist der freie Austausch von Wissen und Meinungen ohne Gewinn- und Machtstreben.Wir haben in diesem Zusammenhang etwas gegen Geheimbündelei, deren vorrangiges Ziel es ist, durch echtes oder vorgebliches Wissen Macht über andere auszuüben.

 

Tätigkeit

Unsere Veranstaltungen, Vorträge und Seminare, sind auf intensives gemeinsames Arbeiten und persönlichen Austausch angelegt und finden außer beim Jahrestreffen meist in kleinerem Rahmen statt. Die Jahrestreffen sind offen auch für Nicht-Mitglieder - es gibt andererseits keinerlei Verpflichtung, an Seminaren teilzunehmen.

Seit dem Winter 1995 wird in unregelmäßigen Abständen (etwa einmal jährlich) eine aktualisierte Liste der Adressen der Mitglieder aus Deutschland, der Schweiz, Österreich und einigen anderen Ländern, die Ihre Anschrift freigegeben haben, verschickt (aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich an Mitglieder).

 

Mitgliedschaft

Der Verein ist gleichermaßen offen für Menschen, die sich in erster Linie für laborantisches Arbeiten interessieren, wie für die auf dem geistigen Weg und für die Arbeiter im reichen Bergwerk der alchemistischen Literatur (Satzung).

Mittlerweile ist die Zahl der Mitglieder auf 182 Mitte 2010 angewachsen. Auf weitere Mitglieder freuen wir uns und sind sehr gespannt.

Anfragen bitte an die Mitglieder- und Aboverwaltung, Kasse.

 

Antrag auf Mitgliedschaft

 

Hermes

Unser Informationsheft, der Hermes, erscheint zweimal im Jahr. Sie finden darin neben den aktuellen Informationen aus unserer Tätigkeit Texte aus allen Bereichen der praktischen und geistigen Alchemie und Buchbesprechungen.

Nachdrucke der Zeitschrift Quinta Essentia
Im Dezember 1996 ist ein vollständiger Nachdruck der Quinta Essentia erschienen. Näheres zu den Heften und den Bezugsbedingungen finden sie auf der Hermes-Seite unter Quinta Essentia.

 

Bibliothek

1996 haben wir einen Kopierdienst eingerichtet, in dem Sie eine ganze Reihe (derzeit über 800 Titel, rund 45.000 Blatt) von vergriffenen Büchern und Artikeln zum Blattpreis (das sind bei Büchern meist 2 Seiten) von á 0,13€ zuzüglich einer Kostenpauschale bestellen können.

Hierzu gibt es eine Titelliste, die Sie hier einsehen können.

Forschungskreis Alchemie e.V.
http://www.fk-alchemie.de
Weitere Ansprechpartner

 

Bei der Mitgliederversammlung 2002 wurde ein Fonds eingerichtet, mit dem auf Antrag alchemistische und spagyrische Projekte unterstützt werden können, die dem satzungsgemäßen Vereinszweck entsprechen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an fonds(at)fk-alchemie.de

Satzung

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Forschungskreis Alchemie e.V.“. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel eingetragen.

2. Vereinssitz ist Helsa.

 

§2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist

a) die Erforschung und Förderung von Alchemie und Spagyrik.
b) die Aufarbeitung der alchemistischen Grundlagen in ganzheitlicher Sichtweise insbesondere aus den Bereichen Geschichte, Philosophie, Psychologie, Laborpraxis und Heilkunde.
c) die selbstlose Verbreitung dieses Wissens und die Vernetzung von verschiedenen Arbeitsgruppen bzw. der Mitglieder untereinander

2. Der Verein ist bei der Verfolgung dieser Ziele in keiner Weise weltanschaulich, politisch oder konfessionell gebunden. Grundprinzip ist der freie Austausch von Wissen und Meinungen ohne Gewinn- und Machtstreben.

3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) die Durchführung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren und Kongressen,
b) den Austausch von Forschungs- und Arbeitsergebnissen,
c) die Herausgabe einer Zeitschrift und den Nachdruck von Publikationen, die nicht durch Cpyright geschützt sind,
d) den Unterhalt einer Bibliothek.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

2. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für die Ziele des Vereins erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Zahlung von Beiträgen befreit.

3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, drei Monaten vor Jahresende, durch Erlöschen des Vereins, oder durch Ausschluss aus dem Verein.

4. Der Ausschluss aus dem Verein ist möglich,

a) falls das Mitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Zahlung des Beitrags um mehr als ein Jahr im Rückstand ist.
b) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzungsziele oder gegen die in §4 genannten Pflichten der Mitglieder. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
c) bei Verhalten, das vereinsschädigende Wirkung hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

5. Der Ausschluss aus dem Verein durch Vorstandsentscheid erfolgt erst nach formloser Anhörung des Mitglieds durch den Vorstand, sofern die Anhörung vom Mitglied gewünscht ist. Der Vorstand berichtet darüber in der Mitgliederversammlung.

6. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet der Anspruchs des Vereins auf rückwirkende noch offene Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen oder Spenden ist ausgeschlossen.

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder haben das Recht, alle vom Vorstand versandten Informationen inklusive einer Vereinszeitschrift zu erhalten.

2. Sie sind berechtigt, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Anträge zur Mitgliederversammlung können auch schriftlich in Abwesenheit vorgebracht werden.

3. Die Mitglieder üben ihre Ämter als Ehrenämter ohne Erstattung für ihre geleistete Arbeitszeit aus. Sie erhalten keine Gewinnanteile oder andere Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Ersatzansprüche bestehen nur für tatsächlich entstandene Ausgaben.

4. Eine Erwähnung des Vereinsnamens in privaten und werblichen Schriftstücken bedarf der Zustimmung des Vorstands. Diese kann widerrufen werden.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet,

a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b) ihren Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu entrichten.

 

§5 Beiträge und Kosten

1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Die Beiträge sind bis zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten. Der Jahresbeitrag ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn das Mitglied während des Jahres eintritt, austritt oder ausgeschlossen wird.

3. Die Zahlung der Beiträge schließt den Unkostenbeitrag für die Vereinszeitschrift "Hermes" ein. Bei Mehrfach-Mitgliedschaft innerhalb einer Familie oder Lebensgemeinschaft kann der Beitrag um die jeweilige Abonnementsgebühr verringert werden.

 

§6 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung aus der Mitte der Vereinsmitglieder jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie zwei Beisitzern.

3. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, davon ist jeder einzeln vertretungsberechtigt.

4. Aufgaben des Vorstands sind vor allem

a) Planung und Durchführung der in §2 genannten Veranstaltungen
b) Herausgabe der Vereinszeitschrift und anderer Publikationen (Literaturdienst, Bibliothek)
c) Weitergabe der Arbeitsergebnisse an die Öffentlichkeit
d) Verwaltung des Vereinsvermögens

5. Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Bei Rechtsgeschäften, die der Verein, vertreten durch den Vorstand, vornimmt, haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen.

6. Der Vorstand kann Beschlüsse auch telefonisch oder per e-mail fassen. Falls die Beschlüsse über Fernsprechmedien zustande kommen, bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung.

7. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der regulären Amtszeit aus dem Vorstand aus, so kann der restliche Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen. Diese bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung. Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

 

§7 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen durch schriftliche oder elektronische Einladung bzw. durch Bekanntgabe in der Vereinszeitschrift Hermes unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Nennung von Zweck und Gründen einzuberufen.

3. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind vor allem:

a) die Wahl des Vorstands.
b) die Wahl eines Kassenwarts auf die Dauer von drei Jahren.
c) die Wahl von zwei Kassenprüfern auf die Dauer von drei Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Kassen- und Buchführung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
d) die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Kassenberichts des Kassenwarts, des Prüfungsberichts der Kassenprüfer und die Erteilung der Entlastung des Vorstands
e) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins sowie alle anderen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben.

4. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten oder zweiten Vorsitzenden oder bei Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet. Falls der Vorstand geschlossen zurückgetreten ist, wählt sie einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.

5. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht. Satzungsänderungen bedürfen der Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

6. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

§8 Auflösung, Vermögensanfall

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Die Mitgliederversammlung hat zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren zu bestimmen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Zustimmung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Neufassung der Satzung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung am 13.06.2015 in Großenlüder-Kleinlüder.

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